Kreditklage:
Bearbeitungsgebühren
von Krediten
zurückholen
Sie haben einen Kredit abgeschlossen und dafür eine „Bearbeitungsgebühr“ bezahlt?
Wir helfen Ihnen, diese Gebühr zurückzuerhalten!
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine österreichweite Sammelklage zur Rückforderung Ihrer Kreditgebühren. Melden Sie sich noch heute an!
Sammelklage – rechtliche Argumente
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst in Verfahren gegen die WSK Bank und Santander Bank festgestellt, dass etwa folgende Klausel unzulässig ist:
Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000% des Kreditbetrags, die dem Kreditkonto angelastet wird.
Erhebungsspesen in Höhe von € 75,00, Überweisungsspesen in Höhe von € 15,00 und Kosten für Porto und Drucksorten in Höhe von € 25,00, die vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden.
Die Klausel ist intransparent, da zusätzlich zu einer „Kreditbearbeitungsgebühr“ weitere Entgelte verrechnet werden, die ebenfalls typischerweise bei Kreditaufnahmen anfallen. Die Bank verrechnet somit Entgelte doppelt, weshalb die Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist und damit zurückgefordert werden kann.
Weiters hat der OGH in einem aktuellen Urteil aus dem Jahr 2025 gegen die BAWAG festgehalten, dass Bearbeitungsgebühren, die prozentuell bemessen sind (z.B. 1,5% Bearbeitungsgebühr von der Kreditsumme) generell unzulässig sind.
In einem weiteren Urteil gegen die UniCredit Bank wurde eine Bearbeitungsgebühr für unzulässig beurteilt, weil Sie generell zu hoch angesetzt wurde.
Wir gehen davon aus, dass alle Kreditverträge, die zusätzliche Entgelte für Tätigkeiten im Rahmen der Kreditaufnahme, zu hohe Bearbeitungsgebühren oder prozentuelle Bearbeitungsgebühren enthalten, betroffen sind. Melden Sie sich noch heute völlig kostenlos und unverbindlich!
Beispiel: Kredit mit 400.000,- € – Bearbeitungsgebühr 4% = 16.000,- € zu viel bezahlt!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir gerne für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung richten und die Kosten über Ihre Versicherung abrechnen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem – wir arbeiten mit erfahrenen Prozessfinanzierern zusammen, die Ihre Klage gegen einen Anteil am Erfolg finanzieren. In beiden Fällen haben Sie keinerlei Kostenrisiko!
Häufig gestellte Fragen
Wer bearbeitet meine Anfrage und wie funktioniert das Sammelverfahren?
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel bearbeitet Ihre Anfrage unverbindlich und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen prüfen absolut vertraulich, ob Sie für unser Sammelverfahren infrage kommen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie von uns in einem Verfahren zur Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Beträge vertreten.
Muss der Kreditvertrag auf mich lauten?
Ja, der Kredit muss auf die Person lauten, die uns beauftragen möchte.
Kann die Bank den Kreditvertrag kündigen, wenn ich mich hier anmelde?
Eine Kündigung Ihres Kredits rein aus dem Grund, dass Sie womöglich unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückfordern, ist rechtlich nicht zulässig.
Kann ich mich auch anmelden, wenn ich einen Kredit für mein Unternehmen abgeschlossen habe?
Nein, eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kredit als Privatperson (Konsumkredit oder Hypothekarkredit) und nicht für unternehmerische Zwecke abgeschlossen wurde.
Ist es ein Problem, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Nein! Wir kooperieren mit Prozessfinanzierern und diese übernehmen das gesamte Kostenrisiko gegen einen Anteil am Erfolg.
Könnte meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?
Wenn Sie einen Hypothekarkredit zum Kauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder zum Bau eines Hauses aufgenommen haben, kann es sein, dass sich Ihre Rechtsschutzversicherung auf die „Bauherrn-Klausel“ beruft und eine Deckung ablehnt. In solchen Fällen kooperieren wir jedoch mit erfahrenen Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko gegen eine Beteiligung am Erfolg übernehmen.
Welche Verjährungsfrist gilt?
Es gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren.
Werden auch Zinsen eingeklagt?
Ja, es werden die Bearbeitungsgebühr sowie 4% Zinsen eingeklagt.
Welche Unterlagen muss ich zusenden?
Zuerst benötigen wir nur die Angaben unten im Kontaktformular, Ihren Kreditvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Welche Banken sind aktuell betroffen?
Es gibt aktuell Urteile gegen die BAWAG, UniCredit, WSK Bank und Santander Bank. Diese Urteile sind jedoch auch auf alle anderen Banken übertragbar: Wenn Ihr Kreditvertrag eine hohe Bearbeitungsgebühr oder Zusatzgebühren enthält, ist auch Ihre Bearbeitungsgebühr unzulässig verrechnet worden. Schreiben Sie uns noch heute und nutzen Sie die Chance, tausende Euro an unzulässigen Gebühren zurückzuerhalten!
Jetzt Geld zurückholen
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine Sammelklage, die zu einer massiven Kreditkostenbremse für alle Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen führen kann. Fordern Sie mit uns noch heute Ihre Bearbeitungsgebühren zurück!
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Senden Sie uns Ihre Anfrage für die Rückforderung Ihrer bezahlten Kreditgebühr völlig kostenlos und unverbindlich an kreditklage@peschel.at oder über das Kontaktformular: