Kreditklage:
Bearbeitungsgebühren
von Krediten
zurückfordern

Gütesiegel "Beliebte Anwälte 2026"

 Sie haben einen Kredit abgeschlossen und dafür eine „Bearbeitungsgebühr“ bezahlt?

Wir helfen Ihnen, diese Gebühr zurückzuerhalten!

Kreditklage in Österreich: Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Was wird eingeklagt? Unzulässige Bearbeitungsgebühren.
  • Wer kann klagen? Privatpersonen und Konsumenten.
  • Erfolgsaussichten: Gemäß aktueller Judikatur – gut.
  • Kostenrisiko: Wir unterstützen Sie mithilfe von Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer, daher haben Sie kein Kostenrisiko.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine österreichweite Sammelklage zur Rückforderung Ihrer Kreditgebühren. Melden Sie sich noch heute an!

Bekannt aus den Medien

Unsere zufriedenen Kunden

Sammelklage – rechtliche Argumente

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst in Verfahren gegen die WSK Bank und Santander Bank festgestellt, dass etwa folgende Klausel unzulässig ist:

Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000% des Kreditbetrags, die dem Kreditkonto angelastet wird.

Erhebungsspesen in Höhe von € 75,00, Überweisungsspesen in Höhe von € 15,00 und Kosten für Porto und Drucksorten in Höhe von € 25,00, die vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden.

Die Klausel ist intransparent, da zusätzlich zu einer „Kreditbearbeitungsgebühr“ weitere Entgelte verrechnet werden, die ebenfalls typischerweise bei Kreditaufnahmen anfallen. Die Bank verrechnet somit Entgelte doppelt, weshalb die Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist und damit zurückgefordert werden kann.

Weiters hat der OGH in einem aktuellen Urteil aus dem Jahr 2025 gegen die BAWAG festgehalten, dass Bearbeitungsgebühren, die prozentuell bemessen sind (z.B. 1,5% Bearbeitungsgebühr von der Kreditsumme) generell unzulässig sind.

In einem weiteren Urteil gegen die UniCredit Bank wurde eine Bearbeitungsgebühr für unzulässig beurteilt, weil Sie generell zu hoch angesetzt wurde.

Wir gehen davon aus, dass alle Kreditverträge, die zusätzliche Entgelte für Tätigkeiten im Rahmen der Kreditaufnahme, zu hohe Bearbeitungsgebühren oder prozentuelle Bearbeitungsgebühren enthalten, betroffen sind. Melden Sie sich noch heute völlig kostenlos und unverbindlich!

Jetzt Höhe der Rückforderung berechnen

Rückforderung*:

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*entspricht 4% der Kreditsumme

Geld, Lupe und Taschenrechner

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir gerne für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung richten und die Kosten über Ihre Versicherung abrechnen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem – wir arbeiten mit erfahrenen Prozessfinanzierern zusammen, die Ihre Klage gegen einen Anteil am Erfolg finanzieren. In beiden Fällen haben Sie keinerlei Kostenrisiko!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel, bearbeiten Ihre Anfrage unverbindlich und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen prüfen absolut vertraulich, ob Sie für unser Sammelverfahren infrage kommen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie von uns in einem Verfahren zur Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Beträge vertreten. Die Erstprüfung ist kostenlos!

Ja, der Kredit muss auf die Person lauten, die uns beauftragen möchte.

Eine Kündigung Ihres Kredits rein aus dem Grund, dass Sie womöglich unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückfordern, ist rechtlich nicht zulässig.

Nein, eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kredit als Privatperson (Konsumkredit, Wohnbaukredit, Fremdwährungskredit oder Hypothekarkredit) und nicht für unternehmerische Zwecke abgeschlossen wurde.

Nein! Wir kooperieren mit Prozessfinanzierern und diese übernehmen das gesamte Kostenrisiko gegen einen Anteil am Erfolg.

Wenn Sie einen Hypothekarkredit zum Kauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder zum Bau eines Hauses aufgenommen haben, kann es sein, dass sich Ihre Rechtsschutzversicherung auf die „Bauherrn-Klausel“ beruft und eine Deckung ablehnt. In solchen Fällen kooperieren wir jedoch mit erfahrenen Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko gegen eine Beteiligung am Erfolg übernehmen.

Es gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren. Auch wenn der Kredit bereits getilgt ist, können die Gebühren aufgrund der 30-jährigen Verjährungsfrist zurückgefordert werden.

Ja, es werden die Bearbeitungsgebühr sowie 4% Zinsen der letzten drei Jahre eingeklagt.

Zuerst benötigen wir nur die Angaben unten im Kontaktformular, Ihren Kreditvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Aktuell empfehlen wir nicht, dass Sie sich direkt an Ihre Bank wenden. Teilweise werden im Rahmen von Aktionen des VKI oder der Arbeiterkammer Rückzahlungsaktionen angeboten, doch unserer Erfahrung nach werden Gebühren dort in vielen Fällen gar nicht oder nur teilweise zurückgezahlt. Weiters bestehen die Banken oft auf nachteilige Vergleichsklauseln, weshalb wir empfehlen, die Rückforderung mit unserer professionellen anwaltlichen Unterstützung durchzuführen.

Es gibt aktuell Urteile gegen die BAWAG, UniCredit, WSK Bank und Santander Bank. Diese Urteile sind jedoch auch auf alle anderen Banken übertragbar: Wenn Ihr Kreditvertrag eine hohe Bearbeitungsgebühr oder Zusatzgebühren enthält, ist auch Ihre Bearbeitungsgebühr unzulässig verrechnet worden. Schreiben Sie uns noch heute und nutzen Sie die Chance, tausende Euro an unzulässig verrechneten Gebühren zurückzuerhalten!

Ra Dr. Oliver Peschel bei einer Beratung

Jetzt Geld zurückholen​

Wir haben bereits tausenden Personen geholfen. Bei vielen unserer Klientinnen und Klienten konnten wir die Kreditbearbeitungsgebühr bereits erfolgreich zurückholen. Wir verhelfen auch Ihnen zu Ihrem Recht!

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine Sammelklage, die zu einer massiven Kreditkostenbremse für alle Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen führen kann. Fordern Sie mit uns noch heute Ihre unzulässig verrechneten Bearbeitungsgebühren zurück!

Jetzt Kreditgebühren zurückfordern!

Senden Sie uns Ihre Anfrage für die Rückforderung Ihrer bezahlten Kreditgebühr völlig kostenlos und unverbindlich an kreditklage@peschel.at oder über das Kontaktformular:

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