Kreditklage:
Bearbeitungsgebühren
von Krediten
zurückholen
Sie haben einen Kredit abgeschlossen und dafür eine „Bearbeitungsgebühr“ bezahlt?
Wir helfen Ihnen, diese Gebühr zurückzuerhalten!
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine österreichweite Sammelklage zur Rückforderung Ihrer Kreditgebühren. Melden Sie sich noch heute an!
Sammelklage – rechtliche Argumente
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst in einem Verfahren gegen die WSK Bank festgestellt, dass folgende Klausel unzulässig ist:
Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000% des Kreditbetrags, die dem Kreditkonto angelastet wird.
Erhebungsspesen in Höhe von € 75,00, Überweisungsspesen in Höhe von € 15,00 und Kosten für Porto und Drucksorten in Höhe von € 25,00, die vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden.
Die Klausel ist intransparent, da zusätzlich zu einer „Kreditbearbeitungsgebühr“ weitere Entgelte verrechnet werden, die ebenfalls typischerweise bei Kreditaufnahmen anfallen. Die Bank verrechnet somit Entgelte doppelt, weshalb die Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist und damit zurückgefordert werden kann.
Wir gehen davon aus, dass alle Kreditverträge, die zusätzliche Entgelte für Tätigkeiten im Rahmen der Kreditaufnahme enthalten, betroffen sind. Es sind aktuell weitere Musterverfahren anhängig und dort wird geprüft, ob Kreditbearbeitungsgebühren generell unzulässig sind. Melden Sie sich noch heute völlig kostenlos und unverbindlich!
Beispiel: Kredit mit 400.000,- € – Bearbeitungsgebühr 4% = 16.000,- € zu viel bezahlt!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir gerne für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung richten und die Kosten über Ihre Versicherung abrechnen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem – wir arbeiten mit erfahrenen Prozessfinanzierern zusammen, die Ihre Klage gegen einen Anteil am Erfolg finanzieren. In beiden Fällen haben Sie keinerlei Kostenrisiko!
Häufig gestellte Fragen
Wer bearbeitet meine Anfrage und wie funktioniert das Sammelverfahren?
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel bearbeitet Ihre Anfrage und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen prüfen, ob Sie für das Sammelverfahren in Frage kommen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel in einem Gerichtsverfahren zur Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Beträge vertreten.
Muss der Kreditvertrag auf mich lauten?
Ja, der Kredit muss auf die Person lauten, die uns beauftragen möchte.
Kann die Bank den Kreditvertrag kündigen, wenn ich mich hier anmelde?
Eine Kündigung Ihres Kredits rein aus dem Grund, dass Sie womöglich unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückfordern, ist rechtlich nicht zulässig.
Kann ich mich auch anmelden, wenn ich einen Kredit für mein Unternehmen abgeschlossen habe?
Nein, eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kredit als Privatperson (Konsumkredit oder Hypothekarkredit) und nicht für unternehmerische Zwecke abgeschlossen wurde.
Ist es ein Problem, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Nein! Wir kooperieren mit Prozessfinanzierern und diese übernehmen das gesamte Kostenrisiko gegen einen Anteil am Erfolg.
Könnte meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?
Wenn Sie einen Hypothekarkredit zum Kauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder zum Bau eines Hauses aufgenommen haben, kann es sein, dass sich Ihre Rechtsschutzversicherung auf die „Bauherrn-Klausel“ beruft und eine Deckung ablehnt. In solchen Fällen kooperieren wir jedoch mit erfahrenen Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko gegen eine Beteiligung am Erfolg übernehmen.
Welche Unterlagen muss ich zusenden?
Zuerst benötigen wir nur die Angaben unten im Kontaktformular, Ihren Kreditvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wird sofort ein Prozess gegen die Bank gestartet?
Wir führen aktuell Musterverfahren. Sollten diese Verfahren zum gewünschten Erfolg führen, werden wir mit der Einbringung sämtlicher Fälle beginnen. Sollten Sie einen Kreditvertrag haben, der wie die oben genannte Musterklausel zusätzliche Entgelte beinhaltet, starten wir unmittelbar mit der Rückforderung ihrer Kreditbearbeitungsgebühr!
Jetzt Geld zurückholen
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine Sammelklage, die zu einer massiven Kreditkostenbremse für alle Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen führen kann. Fordern Sie mit uns noch heute Ihre Bearbeitungsgebühren zurück!
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Senden Sie uns Ihre Anfrage für die Rückforderung Ihrer bezahlten Kreditgebühr völlig kostenlos und unverbindlich an kreditklage@peschel.at oder über das Kontaktformular: