Sammelklage gegen Kreditgebühren.
Prozentuell bemessene oder überhöhte Bearbeitungsgebühren im Kreditvertrag sind laut OGH unzulässig. Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel fordert sie gebündelt zurück: Sie schließen sich an, er führt das Verfahren.
Unverbindlich. Auch für längst zurückgezahlte Kredite.
- Bis zu 30 Jahre zurück
- Verjährungsfrist, getilgte Kredite eingeschlossen
- Gebühr plus 4 % Zinsen
- der letzten drei Jahre werden eingeklagt
- Privatkredite
- Konsum-, Wohnbau-, Fremdwährungs- und Hypothekarkredit
- Ihr Fall
- Ihre Zahlen
- Rechtsschutz
- Unterlagen
- Ihre Daten
Schritt 1 von 4
Was der OGH entschieden hat
Doppelt kassiert gilt nicht.
OGH: WSK Bank, Santander, BAWAG, UniCredit
Der Oberste Gerichtshof hat in Verfahren gegen die WSK Bank und die Santander Bank eine typische Klausel gekippt: eine einmalige Bearbeitungsgebühr von vier Prozent des Kreditbetrags. Daneben verrechnete die Bank Erhebungsspesen von 75 Euro, Überweisungsspesen von 15 Euro sowie Porto und Drucksorten, also Entgelte für genau die Tätigkeiten, die eine Kreditbearbeitung ohnehin umfasst. Doppelt verrechnet, damit intransparent, damit unzulässig.
Zwei weitere Urteile gehen noch weiter: Gegen die BAWAG hielt der OGH 2025 fest, dass prozentuell bemessene Bearbeitungsgebühren generell unzulässig sind, etwa 1,5 Prozent der Kreditsumme. Gegen die UniCredit Bank fiel eine Gebühr, weil sie schlicht zu hoch angesetzt war.
Aus solchen Urteilen wird Geld: Vor dem Handelsgericht Wien hat die Kanzlei zuletzt 10.260 Euro für einen Mandanten von der BAWAG zurückgeholt (1 R 73/26w) und 4.950 Euro Bearbeitungsgebühr von der UniCredit Bank Austria (50 R 51/26w).
Die Kanzlei geht davon aus, dass damit alle Kreditverträge betroffen sind, die zusätzliche Entgelte rund um die Kreditaufnahme, zu hohe oder prozentuelle Bearbeitungsgebühren enthalten. Ob Ihrer dazugehört, zeigt die kostenlose Ersteinschätzung.
Was hat Ihre Bank kassiert? Rechnen Sie nach.
Viele Banken verrechneten bis zu 4 % der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr. Tippen Sie Ihre Kreditsumme ein, der Rechner zeigt sofort, um welchen Betrag es bei Ihnen gehen kann.
Das Ergebnis ist unverbindlich gerechnet. Welcher Betrag wirklich in Ihrem Vertrag steckt, klärt die kostenlose Ersteinschätzung.
Beispiel: bis zu 4 % von 250.000 Euro Kreditsumme sind 10.000 Euro
Dazu kommen im Verfahren noch 4 % Zinsen für bis zu drei Jahre.
Diesen Betrag prüfen lassen
Ihr Anwalt
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel
Gründer von DeineRechte.at, Prozessrechtler und Universitätslektor: Er prüft Ihren Kreditvertrag persönlich, bevor ein Verfahren startet.
Der Weg in das Sammelverfahren
Die Urteile ergingen gegen einzelne Banken, ihre Argumente treffen aber jede vergleichbare Klausel. Die Kanzlei bündelt deshalb gleichartige Fälle österreichweit in einem Sammelverfahren.
- Schritt 1
Anmeldung zum Sammelverfahren
Sie senden das Formular ab. Für den Start genügen Ihre Angaben, der Kreditvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.
- Schritt 2
Vertrauliche Prüfung
Das Team der Kanzlei prüft kostenlos, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen erfüllt: eine unzulässige Gebühren-Klausel und ein privat abgeschlossener Kredit.
- Schritt 3
Gebündelte Durchsetzung
Passt Ihr Fall, übernimmt das Team der Kanzlei Peschel & Partner Rechtsanwälte die Klage gegen Ihre Bank, bis zum Urteil oder Vergleich.
Versicherung oder Prozessfinanzierer: Sie tragen kein Kostenrisiko
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, richtet die Kanzlei eine Deckungsanfrage an Ihren Versicherer und rechnet die Kosten dort ab. Ohne Versicherung übernimmt auf Wunsch ein Prozessfinanzierer alle Anwalts- und Gerichtskosten gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall. In beiden Varianten bleibt Ihr Risiko bei null. Wollen Sie das Verfahren lieber selbst finanzieren, geht auch das: Dann bleibt Ihnen im Erfolgsfall der volle Betrag, das Kostenrisiko tragen aber Sie.
Das sagen Mandanten der Kanzlei
Häufige Fragen zum Sammelverfahren
Wer bearbeitet meine Anfrage und wie funktioniert das Sammelverfahren?
Das Team der Kanzlei Peschel & Partner Rechtsanwälte bearbeitet Ihre Anfrage unverbindlich und prüft absolut vertraulich, ob Sie für das Sammelverfahren infrage kommen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, vertritt Sie die Kanzlei Peschel & Partner Rechtsanwälte in einem Verfahren zur Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Beträge. Die Erstprüfung ist kostenlos.
Muss der Kreditvertrag auf mich lauten?
Ja, der Kredit muss auf die Person lauten, die die Kanzlei beauftragen möchte.
Kann die Bank den Kreditvertrag kündigen, wenn ich mich anmelde?
Eine Kündigung Ihres Kredits rein aus dem Grund, dass Sie womöglich unzulässig verrechnete Gebühren zurückverlangen, ist rechtlich nicht zulässig.
Kann ich mich anmelden, wenn ich den Kredit für mein Unternehmen abgeschlossen habe?
Nein, eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kredit als Privatperson abgeschlossen wurde (Konsumkredit, Wohnbaukredit, Fremdwährungskredit oder Hypothekarkredit), nicht für unternehmerische Zwecke.
Ist es ein Problem, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Nein. Die Kanzlei kooperiert mit Prozessfinanzierern, die das gesamte Kostenrisiko gegen einen Anteil am Erfolg übernehmen.
Könnte meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?
Wenn Sie einen Hypothekarkredit zum Kauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder zum Bau eines Hauses aufgenommen haben, kann sich Ihre Versicherung auf die sogenannte Bauherrn-Klausel berufen und die Deckung ablehnen. Dann gilt dasselbe wie ohne Rechtsschutzversicherung: Ein Prozessfinanzierer springt ein.
Welche Verjährungsfrist gilt?
Es gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren. Auch wenn der Kredit bereits getilgt ist, können die Gebühren innerhalb dieser Frist zurückgefordert werden.
Werden auch Zinsen eingeklagt?
Ja, eingeklagt werden die Bearbeitungsgebühr sowie 4 % Zinsen der letzten drei Jahre.
Welche Unterlagen muss ich zusenden?
Zuerst nur die Angaben im Formular, Ihren Kreditvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung. Alles Weitere folgt per E-Mail.
Welche Banken sind betroffen?
Es gibt aktuell Urteile gegen die BAWAG, UniCredit, WSK Bank und Santander Bank. Die Argumente dieser Urteile sind auf andere Banken übertragbar: Enthält Ihr Kreditvertrag eine hohe, prozentuell bemessene oder um Zusatzentgelte ergänzte Bearbeitungsgebühr, kommt eine Rückforderung in Frage.
Kann ich mich anmelden, wenn der Kredit längst zurückgezahlt ist?
Ja. Es kommt auf den Vertrag an, nicht darauf, ob er noch läuft. Auch bei bereits getilgten Krediten ist eine Rückforderung möglich, solange die Ansprüche nicht verjährt sind; die Frist reicht bis zu 30 Jahre zurück. Nehmen Sie den alten Vertrag also ruhig aus dem Ordner.
Wie lange dauert ein Sammelverfahren gegen die Bank?
Das hängt davon ab, ob die Bank vergleichsbereit ist oder es auf ein Urteil ankommen lässt. Vergleiche sind oft nach einigen Monaten erledigt, streitige Verfahren dauern ungefähr ein Jahr, Einzelfälle können darüber hinaus länger dauern, etwa wenn Rechtsmittel erhoben werden. Sie werden über jeden wesentlichen Schritt informiert.
Holen Sie Ihren Kreditvertrag aus dem Ordner
Ein Blick hinein genügt oft schon: Steht dort eine Bearbeitungsgebühr, lohnt sich die kostenlose Ersteinschätzung. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
Jetzt kostenlos prüfen lassen