Kreditklage:
Bearbeitungsgebühren
von Krediten
zurückholen
Sie haben einen Kredit abgeschlossen und dafür eine „Bearbeitungsgebühr“ bezahlt?
Wir helfen Ihnen, diese Gebühr zurückzuerhalten!
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine österreichweite Sammelklage zur Rückforderung Ihrer Kreditgebühren. Melden Sie sich noch heute an!
Sammelklage – rechtliche Argumente
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst in einem Urteil gegen ein Fitness-Center festgestellt, dass eine „Servicepauschale“ bei Fitness-Centers mangels einer konkreten Gegenleistung unzulässig ist.
Aus unserer Sicht ist dieser Ansatz auf Kreditverträge übertragbar – das Entgelt eines Kredits ist der Zins. Für die „Bearbeitung“ gibt es keine konkrete Gegenleistung, weshalb „Kreditgebühren“, „Kreditbearbeitungsgebühren“ oder schlicht „Bearbeitungsgebühren“ in Krediten unwirksam sind.
Beispiel: Kredit mit 600.000,- € – Bearbeitungsgebühr 2% = 12.000,- € zu viel bezahlt!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir gerne für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung richten und die Kosten über Ihre Versicherung abrechnen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem – wir arbeiten mit erfahrenen Prozessfinanzierern zusammen, die Ihre Klage gegen einen Anteil am Erfolg finanzieren. In beiden Fällen haben Sie keinerlei Kostenrisiko!
Häufig gestellte Fragen
Wer bearbeitet meine Anfrage und wie funktioniert das Sammelverfahren?
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel bearbeitet Ihre Anfrage und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen prüfen, ob Sie für das Sammelverfahren in Frage kommen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel in einem Gerichtsverfahren zur Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Beträge vertreten.
Muss der Kreditvertrag auf mich lauten?
Ja, der Kredit muss auf die Person lauten, die uns beauftragen möchte.
Kann die Bank den Kreditvertrag kündigen, wenn ich mich hier anmelde?
Eine Kündigung Ihres Kredits rein aus dem Grund, dass Sie womöglich unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückfordern, ist rechtlich nicht zulässig.
Kann ich mich auch anmelden, wenn ich einen Kredit für mein Unternehmen abgeschlossen habe?
Nein, eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kredit als Privatperson (Konsumkredit oder Hypothekarkredit) und nicht für unternehmerische Zwecke abgeschlossen wurde.
Ist es ein Problem, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Nein! Wir kooperieren mit Prozessfinanzierern und diese übernehmen das gesamte Kostenrisiko gegen einen Anteil am Erfolg.
Könnte meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?
Wenn Sie einen Hypothekarkredit zum Kauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder zum Bau eines Hauses aufgenommen haben, kann es sein, dass sich Ihre Rechtsschutzversicherung auf die „Bauherrn-Klausel“ beruft und eine Deckung ablehnt. In solchen Fällen kooperieren wir jedoch mit erfahrenen Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko gegen eine Beteiligung am Erfolg übernehmen.
Welche Unterlagen muss ich zusenden?
Zuerst benötigen wir nur die Angaben unten im Kontaktformular, Ihren Kreditvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wird sofort ein Prozess gegen die Bank gestartet?
Wir führen aktuell Musterverfahren. Sollten diese Verfahren zum gewünschten Erfolg führen, werden wir mit der Einbringung sämtlicher Fälle beginnen.
Jetzt Kreditgebühren zurückfordern!
Senden Sie uns Ihre Anfrage für die Rückforderung Ihrer zu unrecht bezahlten Kreditgebühren an kreditklage@peschel.at oder über das Kontaktformular: