Kreditbearbeitungsgebühr: Aktuelle Urteile gegen die Banken
Diese Urteile hat Peschel & Partner Rechtsanwälte gegen BAWAG, UniCredit Bank Austria, Bausparkassen und Erste Bank erstritten, mit Geschäftszahl und Betrag.
Prozentuell bemessene oder überhöhte Bearbeitungsgebühren im Kreditvertrag sind laut Oberstem Gerichtshof (OGH) unzulässig. Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel fordert sie gebündelt zurück: Sie schließen sich an, er führt das Verfahren.
Unverbindlich. Auch für längst zurückgezahlte Kredite.
Schritt 1 von 4
Doppelt kassiert gilt nicht.
OGH: WSK Bank, Santander, BAWAG, UniCredit
Der Oberste Gerichtshof hat in Verfahren gegen die WSK Bank und die Santander Bank eine typische Klausel gekippt: eine einmalige Bearbeitungsgebühr von vier Prozent des Kreditbetrags. Daneben verrechnete die Bank Erhebungsspesen von 75 Euro, Überweisungsspesen von 15 Euro sowie Porto und Drucksorten, also Entgelte für genau die Tätigkeiten, die eine Kreditbearbeitung ohnehin umfasst. Doppelt verrechnet, damit intransparent, damit unzulässig.
Zwei weitere Urteile gehen noch weiter: Gegen die BAWAG hielt der OGH 2025 fest, dass eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent der Kreditsumme ohne Obergrenze den Aufwand der Bank grob überschreitet und deshalb unzulässig ist. Gegen die UniCredit Bank fiel eine Gebühr, weil sie schlicht zu hoch angesetzt war.
Aus solchen Urteilen wird Geld: Vor dem Handelsgericht Wien hat die Kanzlei zuletzt 10.260 Euro für einen Mandanten von der BAWAG zurückgeholt (1 R 73/26w) und 4.950 Euro Bearbeitungsgebühr von der UniCredit Bank Austria (50 R 51/26w). Und gegen die Erste Bank hat die Kanzlei vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien 4.230 Euro Bearbeitungsgebühr rechtskräftig erstritten, samt Prozesskosten und Zinsen (5 C 856/24d).
Seit dem 10. August 2026 bieten die Erste Bank, die s Bausparkasse und die Sparkassen nach einem Vergleich mit der Arbeiterkammer eine Rückerstattung per Online-Formular an, offen bis 31. Juli 2027. Zurück gibt es aber nur einen Teil: 90 Prozent bei Konsumkrediten, bei Hypothekar- und Wohnkrediten je nach Gebührenhöhe 35 bis 80 Prozent, bei vermittelten Wohnkrediten nur Pauschalen zwischen 225 und 750 Euro, und Zinsen sind in den Vergleichsbedingungen nicht vorgesehen. Vor Gericht geht es um die volle Gebühr samt vier Prozent Zinsen für drei Jahre. Bei der BAWAG ist die Rückzahlungsaktion nach der Einigung mit der Arbeiterkammer am 31. März 2026 ausgelaufen. Für UniCredit Bank Austria, Raiffeisen, Volksbank und andere Banken gibt es aktuell keinen solchen Vergleich. Ob sich die dort verrechnete Bearbeitungsgebühr zurückfordern lässt, zeigt die kostenlose Ersteinschätzung.
Die Kanzlei geht davon aus, dass damit alle Kreditverträge betroffen sind, die zusätzliche Entgelte rund um die Kreditaufnahme, zu hohe oder prozentuelle Bearbeitungsgebühren enthalten. Ob Ihrer dazugehört, zeigt die kostenlose Ersteinschätzung.
Urteile, Rückzahlungsaktionen und Fristen unterscheiden sich von Bank zu Bank.
Andere Bank? Zur Ersteinschätzung
Viele Banken verrechneten bis zu 4 % der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr. Tippen Sie Ihre Kreditsumme ein, der Rechner zeigt sofort, um welchen Betrag es bei Ihnen gehen kann.
Das Ergebnis ist unverbindlich gerechnet. Welcher Betrag wirklich in Ihrem Vertrag steckt, klärt die kostenlose Ersteinschätzung.
Beispiel: bis zu 4 % von 250.000 Euro Kreditsumme sind 10.000 Euro
Dazu kommen im Verfahren noch 4 % Zinsen für bis zu drei Jahre.
Diesen Betrag prüfen lassen
Ihr Anwalt
Gründer von DeineRechte.at, Prozessrechtler und Universitätslektor: Er prüft Ihren Kreditvertrag persönlich, bevor ein Verfahren startet.
Die Urteile ergingen gegen einzelne Banken, ihre Argumente treffen aber jede vergleichbare Klausel. Die Kanzlei bündelt deshalb gleichartige Fälle österreichweit in einem Sammelverfahren.
Sie senden das Formular ab. Für den Start genügen Ihre Angaben, der Kreditvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Das Team der Kanzlei prüft kostenlos, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen erfüllt: eine unzulässige Gebühren-Klausel und ein privat abgeschlossener Kredit.
Passt Ihr Fall, übernimmt das Team der Kanzlei Peschel & Partner Rechtsanwälte die Klage gegen Ihre Bank, bis zum Urteil oder Vergleich.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, richtet die Kanzlei eine Deckungsanfrage an Ihren Versicherer und rechnet die Kosten dort ab. Ohne Versicherung übernimmt auf Wunsch ein Prozessfinanzierer alle Anwalts- und Gerichtskosten gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall. In beiden Varianten bleibt Ihr Risiko bei null. Wollen Sie das Verfahren lieber selbst finanzieren, geht auch das: Dann bleibt Ihnen im Erfolgsfall der volle Betrag, das Kostenrisiko tragen aber Sie.
Das Team der Kanzlei Peschel & Partner Rechtsanwälte bearbeitet Ihre Anfrage unverbindlich und prüft absolut vertraulich, ob Sie für das Sammelverfahren infrage kommen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, vertritt Sie die Kanzlei Peschel & Partner Rechtsanwälte in einem Verfahren zur Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Beträge. Die Erstprüfung ist kostenlos.
Ja, der Kredit muss auf die Person lauten, die die Kanzlei beauftragen möchte.
Eine Kündigung Ihres Kredits rein aus dem Grund, dass Sie womöglich unzulässig verrechnete Gebühren zurückfordern, ist rechtlich nicht zulässig.
Nein, eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kredit als Privatperson abgeschlossen wurde (Konsumkredit, Wohnbaukredit, Fremdwährungskredit oder Hypothekarkredit), nicht für unternehmerische Zwecke.
Nein. Die Kanzlei kooperiert mit Prozessfinanzierern, die das gesamte Kostenrisiko gegen einen Anteil am Erfolg übernehmen.
Wenn Sie einen Hypothekarkredit zum Kauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder zum Bau eines Hauses aufgenommen haben, kann sich Ihre Versicherung auf die sogenannte Bauherrn-Klausel berufen und die Deckung ablehnen. Dann gilt dasselbe wie ohne Rechtsschutzversicherung: Ein Prozessfinanzierer springt ein.
Es gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren. Auch wenn der Kredit bereits getilgt ist, können Sie die Bearbeitungsgebühr für den Kredit innerhalb dieser Frist zurückfordern.
Ja, eingeklagt werden die Bearbeitungsgebühr sowie 4 % Zinsen der letzten drei Jahre.
Zuerst nur die Angaben im Formular, Ihren Kreditvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung. Alles Weitere folgt per E-Mail.
Es gibt aktuell Urteile gegen die Erste Bank, BAWAG, UniCredit, WSK Bank und Santander Bank. Die Argumente dieser Urteile sind auf andere Banken übertragbar: Enthält Ihr Kreditvertrag eine hohe, prozentuell bemessene oder um Zusatzentgelte ergänzte Bearbeitungsgebühr, kommt eine Rückforderung in Frage.
Wir raten davon ab, einen solchen Vergleich anzunehmen, da hier nur ein Teilbetrag bezahlt wird und die Zahlung an einen Verzicht auf den Rest geknüpft sein kann. Der Vergleich erstattet je nach Kreditart nur 35 bis 90 Prozent der Gebühr, bei vermittelten Wohnkrediten nur Pauschalen, und Zinsen sieht er nicht vor. Im Verfahren geht es um die volle Gebühr samt vier Prozent Zinsen für drei Jahre, mit Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer ohne Kostenrisiko. Lassen Sie Ihren Kreditvertrag deshalb vor dem Ausfüllen des Formulars kostenlos prüfen. Gegen die Erste Bank hat die Kanzlei bereits mehrfach rechtskräftig gewonnen.
Ja. Es kommt auf den Vertrag an, nicht darauf, ob er noch läuft. Auch bei bereits getilgten Krediten ist eine Rückforderung möglich, solange die Ansprüche nicht verjährt sind; die Frist reicht bis zu 30 Jahre zurück. Nehmen Sie den alten Vertrag also ruhig aus dem Ordner.
Das hängt davon ab, ob die Bank vergleichsbereit ist oder es auf ein Urteil ankommen lässt. Vergleiche sind oft nach einigen Monaten erledigt, streitige Verfahren dauern ungefähr ein Jahr, Einzelfälle können darüber hinaus länger dauern, etwa wenn Rechtsmittel erhoben werden. Sie werden über jeden wesentlichen Schritt informiert.
Davon rät die Kanzlei ab. Wer selbst an die Bank schreibt, bekommt oft nur einen Teil angeboten und unterschreibt dafür unter Umständen eine Erklärung, die weitere Ansprüche abschneidet.
Ein Blick hinein genügt oft schon: Steht dort eine Bearbeitungsgebühr, lohnt sich die kostenlose Ersteinschätzung. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
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