Kreditvertrag, dessen Seiten sich ablösen und zu einem Bündel stilisierter Geldscheine falten

Bank Austria: Kredit­bearbeitungs­gebühr zurückfordern.

20.850 Euro Bearbeitungsspesen für 20 bis 23 Stunden Arbeit: Das war dem Obersten Gerichtshof (OGH) zu viel. Eine Rückzahlungsaktion gibt es bei der UniCredit Bank Austria trotzdem nicht. Die Kanzlei prüft, ob Sie Ihre Gebühr einklagen können.

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20.850 Euro
Bearbeitungsspesen, die die Bank laut OGH zurückzahlen muss
4.950 Euro
sprach das Handelsgericht Wien einem Mandanten der Kanzlei gegen die Bank Austria zu
Keine Aktion
Die Bank Austria bietet zur Bearbeitungsgebühr aktuell keine Rückzahlung an
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Was der OGH zur Bank Austria entschieden hat

20 Stunden Arbeit sind keine 20.850 Euro.

OGH 2 Ob 52/25y, 23. Oktober 2025

Ein Kunde nahm 2017 bei der UniCredit Bank Austria einen Kredit über 695.000 Euro auf. Im Vertrag standen „Bearbeitungsspesen (einmalig)“ von 20.850 Euro, also drei Prozent der Kreditsumme. Den Aufwand für einen solchen Kredit bezifferte die Bank selbst mit 20 bis 23 Stunden.

Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Oktober 2025 entschieden: Diese Spesen überschreiten die tatsächlichen Kosten offenkundig grob. Die Klausel ist gröblich benachteiligend und damit unwirksam, die Bank muss die 20.850 Euro samt Zinsen zurückzahlen.

Zwei weitere Entscheidungen des OGH zur selben Bank schärfen das Bild. Ob die Gebühr als Prozentsatz oder als fixer Betrag im Vertrag steht, ist nicht ausschlaggebend; entscheidend ist, ob sie den Aufwand der Bank grob überschreitet (5 Ob 184/25g). Und fehlt im Vertrag die Erklärung, welche Leistungen die Spesen abdecken, sodass sie sich mit einer eigens verrechneten Schätzgebühr überschneiden können, ist die Klausel intransparent: So musste die Bank 4.800 Euro samt Zinsen aus einem Kreditvertrag von 2005 zurückzahlen (9 Ob 19/25x).

Entscheidend bleibt die Höhe im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeit der Bank. Ob Ihre Gebühr grob überhöht ist, klärt die Kanzlei deshalb vorab anhand Ihres Vertrags.

Die Bank Austria zahlt nicht von sich aus

Die BAWAG sowie die Erste Bank und ein Großteil der Sparkassen haben sich mit der Arbeiterkammer auf Rückzahlungen geeinigt. Die UniCredit Bank Austria nicht: Zur Bearbeitungsgebühr gibt es aktuell weder einen Vergleich noch ein Formular zur Rückerstattung. Nach dem OGH-Urteil sprach die Bank gegenüber der APA von Einzelfällen, und nach unserer Erfahrung zahlt sie auf solche Ersuchen aktuell nicht und geht auch keinen Vergleich ein.

Ihr Anspruch hängt davon aber nicht ab. Eine unzulässige Bearbeitungsgebühr lässt sich bis zu 30 Jahre zurückfordern, vor Gericht in voller Höhe und mit vier Prozent Zinsen für die letzten drei Jahre.

Was die Kanzlei gegen die Bank Austria erreicht hat

4.950 Euro Bearbeitungsgebühr hat das Handelsgericht Wien einem Mandanten der Kanzlei gegen die UniCredit Bank Austria zugesprochen (50 R 51/26w). Wir haben bereits eine Vielzahl an erfolgreichen Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria geführt. Hier sind einige Beispiele:

  • Bezirksgericht für Handelssachen Wien, 8 C 122/26p, 20. August 2026: 3.625 Euro plus Zinsen
  • Handelsgericht Wien, 50 R 125/26b, 8. Juli 2026: 1.335 Euro plus Zinsen
  • Handelsgericht Wien, 1 R 114/26z, 30. Juni 2026: 1.575 Euro plus Zinsen
  • Bezirksgericht für Handelssachen Wien, 21 C 721/25w, 24. April 2026: 3.120 Euro plus Zinsen

Ist Ihr Fall vergleichbar und die kostenlose Erstprüfung positiv, nimmt Peschel & Partner Rechtsanwälte Ihren Fall in das Sammelverfahren zu den Kreditgebühren auf: Gleichartige Fälle gegen dieselbe Bank werden gebündelt vorbereitet, Ihr Anspruch wird in einem eigenen Verfahren geltend gemacht, ohne Abtretung.

Häufige Fragen zur Bank Austria

Die Bank Austria sagt, Bearbeitungsspesen seien grundsätzlich zulässig. Stimmt das?

Im Grundsatz ja: Eine Bank darf sich die Bearbeitung eines Kredits bezahlen lassen, auch pauschal. Unzulässig wird die Gebühr, wenn sie die tatsächlichen Kosten der Bank grob überschreitet oder wenn aus dem Vertrag nicht klar hervorgeht, welche Leistungen sie abdeckt und ob sie sich mit anderen verrechneten Gebühren überschneidet. Beides hat der OGH bei der Bank Austria bereits festgestellt. Ob Ihr konkreter Vertrag eine unzulässige Bearbeitungsgebühr enthält, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag kostenlos.

Ich habe die Bank schon um Rückerstattung gebeten und eine Absage bekommen. War es das?

Nein. Eine Absage der Bank ändert an der Rechtslage nichts: Ob Ihre Gebühr unzulässig ist, entscheidet im Streitfall das Gericht, nicht die Bank. Wichtig ist nur, dass Sie keine Erklärung unterschrieben haben, mit der Sie auf weitere Ansprüche verzichten. Legen Sie die Antwort der Bank einfach Ihrer Anfrage bei.

In meinem Vertrag steht ein fixer Betrag, kein Prozentsatz. Kommt eine Rückforderung trotzdem in Frage?

Ja. Laut OGH kommt es nicht darauf an, ob die Bank Austria die Gebühr als Prozentsatz oder als Pauschalbetrag ausweist, sondern darauf, ob sie ihren Aufwand grob überschreitet. Wir haben bereits eine Vielzahl an Fällen gegen die UniCredit Bank Austria gewonnen, in denen die Bearbeitungsgebühr entweder als vollständige Zahl angeschrieben war oder auch eine höhere prozentuelle Bemessung betraf.

Mein Kredit bei der Bank Austria ist längst zurückgezahlt. Geht das trotzdem noch?

Ja. Der Rückforderungsanspruch verjährt erst nach 30 Jahren, ob der Kredit noch läuft, spielt keine Rolle. Es zählen der Vertrag, den Sie damals unterschrieben haben, und die Gebühr, die Sie bezahlt haben.

Soll ich mich zuerst selbst an die Bank Austria wenden?

Davon rät die Kanzlei ab. Nach unserer Erfahrung zahlt die Bank auf solche Anfragen aktuell ohnehin nicht, und wer mit der Bank verhandelt, riskiert eine Erklärung, die spätere Ansprüche abschneidet. Wir empfehlen daher, keinesfalls selbstständig Angebote der Bank einzuholen und nur den Weg über eine professionelle Vertretung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei zu gehen.

Was kostet mich das Verfahren?

Mit Rechtsschutzversicherung holt die Kanzlei die Deckungszusage ein und rechnet direkt mit dem Versicherer ab; bei Hypothekarkrediten kann die Bauherrnklausel die Deckung ausschließen. Ohne Versicherung kann ein Prozessfinanzierer die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite, und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil. In beiden Fällen tragen Sie kein Kostenrisiko. Sie können das Verfahren auch selbst finanzieren; dann bleibt Ihnen der volle Betrag, das Kostenrisiko tragen aber Sie. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, auch die Anfragen bei Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierern übernehmen wir kostenlos für Sie.

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