Kreditbearbeitungsgebühr: Aktuelle Urteile gegen die Banken
Diese Urteile hat Peschel & Partner Rechtsanwälte gegen BAWAG, UniCredit Bank Austria, Bausparkassen und Erste Bank erstritten, mit Geschäftszahl und Betrag.
1,5 Prozent vom Kreditbetrag, verrechnet bei der Auszahlung: So lautete eine Klausel in Kreditverträgen der BAWAG. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sie 2025 für unzulässig erklärt. Die Kanzlei prüft, was Ihnen davon zusteht.
Kostenlos und unverbindlich, auch wenn der Kredit schon getilgt ist.
Schritt 1 von 4
Mehr Kredit heißt nicht mehr Arbeit.
OGH 7 Ob 169/24i, 19. Februar 2025
Geklagt hatte die Arbeiterkammer. In den Kreditbedingungen der BAWAG hieß es: „Die Bank berechnet Ihnen 1,5 % Bearbeitungsentgelt vom Kreditbetrag bei Zuzählung.“ Der Oberste Gerichtshof hat diese Klausel am 19. Februar 2025 für gröblich benachteiligend und damit unzulässig erklärt.
Der Grund liegt im Aufwand. Laut den Feststellungen im Verfahren braucht die Bearbeitung eines Hypothekarkredits rund 19 Stunden, die eines Konsumkredits weniger als drei. Ein Prozentsatz ohne Obergrenze wächst dagegen mit jedem Euro Kreditsumme: Bei 220.000 Euro sind das 3.300 Euro, bei 440.000 Euro schon 6.600 Euro, obwohl nicht ersichtlich ist, warum sich die Arbeit der Bank verdoppeln sollte.
Dasselbe gilt laut OGH für die prozentuellen Bearbeitungsentgelte bei Rahmenkrediten und Zwischenfinanzierungen. Einen Vertrauensschutz auf die frühere Rechtsprechung hat der OGH ausdrücklich verneint, das Urteil erfasst also auch ältere Verträge.
Entschieden hat der OGH im Verbandsverfahren über die Klausel als solche. In Ihrem eigenen Verfahren prüft das Gericht, ob die Gebühr den tatsächlichen Aufwand der Bank grob überschreitet. Genau das klärt die Kanzlei vorab anhand Ihres Vertrags.
Nach dem Urteil hat die BAWAG mit der Arbeiterkammer eine Rückzahlungsaktion vereinbart, auch für Kredite der easybank und der früheren PSK. Wer sich bis 31. März 2026 über das Online-Formular der Bank angemeldet hat, bekam bei Konsumkrediten die Gebühr zur Gänze zurück, dazu 150 Euro Zinspauschale. Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten zahlte die Bank je nach Gebührenhöhe 25 bis 100 Prozent, dazu 350 Euro Zinspauschale. Für vermittelte Kredite gab es nur Pauschalen zwischen 150 und 500 Euro, für Vermittlungen ab 2015 gar nichts.
Diese Frist ist vorbei, und seit dem Ende der Aktion nimmt die BAWAG nach unserer Erfahrung keine Refundierungen mehr vor. Die Frist galt aber nur für das Angebot aus der Einigung mit der Arbeiterkammer, nicht für Ihren Anspruch selbst. Eine unzulässige Bearbeitungsgebühr lässt sich bis zu 30 Jahre zurückfordern, vor Gericht in voller Höhe und mit vier Prozent Zinsen für die letzten drei Jahre. Ein Vorgehen über unsere Kanzlei kann daher deutlich höhere Rückforderungen bringen, als dies im damaligen Angebot der BAWAG vorgesehen war.
Was aus dem Urteil im Einzelfall werden kann, zeigt ein Verfahren der Kanzlei: 10.260 Euro hat das Handelsgericht Wien einem Mandanten gegen die BAWAG zugesprochen (1 R 73/26w). Das ist natürlich ein Einzelfallergebnis, jedoch haben wir viele weitere Erfolge gegen die BAWAG erzielt:
Ist Ihr Fall vergleichbar und die kostenlose Erstprüfung positiv, nimmt Peschel & Partner Rechtsanwälte Ihren Fall in das Sammelverfahren zu den Kreditgebühren auf: Gleichartige Fälle gegen dieselbe Bank werden gebündelt vorbereitet, Ihr Anspruch wird in einem eigenen Verfahren geltend gemacht, ohne Abtretung.
Nein, Ihr Geld ist nicht verloren. Die Frist galt für das Angebot der Bank. Der Rückforderungsanspruch selbst verjährt erst nach 30 Jahren, auch bei Krediten, die längst getilgt sind.
Da Sie in einem derartigen Angebot in der Regel auf die übrigen Ansprüche aus der Kreditbearbeitungsgebühr verzichtet haben, können wir Sie in einem solchen Fall nicht unterstützen. Wir empfehlen daher, keinesfalls selbstständig Angebote der Bank einzuholen und nur den Weg über eine professionelle Vertretung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei zu gehen.
Die BAWAG hat ihre Rückzahlungsaktion ausdrücklich auf Kredite der easybank und der früheren PSK erstreckt. Ob Ihr konkreter Vertrag eine unzulässige Bearbeitungsgebühr enthält, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag kostenlos.
Das Urteil betraf die Klausel mit 1,5 Prozent. Nach Einschätzung der Kanzlei lässt sich seine Begründung aber auf andere Bearbeitungsentgelte übertragen, die prozentuell vom Kreditbetrag berechnet werden; die BAWAG hat ihre Aktion selbst auf gleichartige Klauseln mit anderen Prozentsätzen bezogen. Wir haben bereits eine Vielzahl an Fällen gewonnen, in denen die Bearbeitungsgebühr entweder als vollständige Zahl angeschrieben war oder auch eine höhere prozentuelle Bemessung betraf.
Davon rät die Kanzlei ab. Wer selbst mit der Bank verhandelt, bekommt erfahrungsgemäß nur einen Teil angeboten und unterschreibt unter Umständen eine Erklärung, die den Rest abschneidet. Senden Sie das Formular ab, die Kanzlei meldet sich mit ihrer Einschätzung.
Mit Rechtsschutzversicherung holt die Kanzlei die Deckungszusage ein und rechnet direkt mit dem Versicherer ab; bei Hypothekarkrediten kann die Bauherrnklausel die Deckung ausschließen. Ohne Versicherung kann ein Prozessfinanzierer die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite, und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil. In beiden Fällen tragen Sie kein Kostenrisiko. Sie können das Verfahren auch selbst finanzieren; dann bleibt Ihnen der volle Betrag, das Kostenrisiko tragen aber Sie. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, auch die Anfragen bei Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierern übernehmen wir kostenlos für Sie.
Andere Bank? Zur Ersteinschätzung Überblick: Sammelklage Kreditgebühren
Für den Anfang reicht ein Foto der Vertragsseite mit der Bearbeitungsgebühr. Danach sagt Ihnen die Kanzlei, ob sich die Rückforderung lohnt.
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