Kreditvertrag, dessen Seiten sich ablösen und zu einem Bündel stilisierter Geldscheine falten

Musterbrief an die Bank? Warum wir davon abraten.

Einschreiben an die Bank, Frist setzen, warten: So funktionieren die Vorlagen im Netz. Die volle Gebühr samt Zinsen bekommen Sie auf diesem Weg nur, wenn die Bank sie freiwillig zahlt. Hier steht, was stattdessen meist passiert, und warum die Kanzlei einen anderen Weg geht.

Kein Musterbrief, kein Download. Dafür eine kostenlose Ersteinschätzung.

30 Jahre
reicht der Anspruch auf die Gebühr zurück, ein Brief verlängert ihn nicht
4 % Zinsen
für drei Jahre gehören in die Klage, in vielen Vorlagen fehlen sie ganz
0 Euro
kostet Sie die Ersteinschätzung der Kanzlei
  1. Ihre Zahlen
  2. Unterlagen
  3. Rechtsschutz
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Was nach dem Brief an die Bank passiert

Ohne Urteil zahlt die Bank nach eigenen Regeln.

Arbeiterkammer, August 2025

Auf einen Brief oder eine E-Mail an die Bank antwortet die Bank meist auf eine von drei Arten. Die erste ist eine Absage: Bearbeitungsentgelte seien grundsätzlich zulässig, jeder Fall sei einzeln zu beurteilen. Von der UniCredit Bank Austria wissen wir beispielsweise, dass sie auf solche Ersuchen aktuell nicht zahlt und auch keinen Vergleich eingeht. Auch die BAWAG nimmt nach unserer Erfahrung seit dem Ende ihrer Aktion keine Refundierungen mehr vor.

Die zweite ist ein Teilbetrag. Nach festen Sätzen arbeiten auch die Rückzahlungsaktionen: Die Erste Bank und die teilnehmenden Sparkassen erstatten bei Konsumkrediten 90 Prozent, bei Wohnkrediten je nach Gebührenhöhe 35 bis 80 Prozent, bei vermittelten Wohnkrediten Pauschalen von 225 bis 750 Euro. Von Zinsen ist in den veröffentlichten Bedingungen keine Rede.

Die dritte ist ein Vergleichsangebot. Steht darin, dass damit alle Ansprüche aus der Bearbeitungsgebühr bereinigt sind, gibt auf, wer unterschreibt, in der Regel auch den Rest der Gebühr und die Zinsen, selbst wenn er damals nicht wusste, wie viel mehr ihm zugestanden wäre.

Die Arbeiterkammer hat es 2025 für Kunden von Banken ohne eigenes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) so beschrieben: Ein Anschreiben sei zwecklos, weil sich Banken in der Regel nur auf Urteile beziehen, die gegen sie selbst ergangen sind. Wo es seither Rückzahlungsaktionen gibt, zahlen die Banken nach festen Sätzen, nicht nach dem, was Ihnen im Einzelfall zusteht. Wir empfehlen daher die Rückforderung über unsere Kanzlei, die Erstprüfung ist kostenlos.

Was ein Brief nicht leisten kann

Eine Vorlage fragt nicht, ob Ihre Gebühr überhaupt unzulässig ist. Das hängt an der Höhe und am Wortlaut Ihres Vertrags: Der OGH hat Gebühren gekippt, die den Aufwand der Bank grob überschreiten oder nicht klar sagen, wofür sie verlangt werden, andere hat er gehalten. Auch die Intransparenz hat der OGH bei mehreren Klauseln bereits festgestellt; dabei kommt es immer auf den Einzelfall und die einzelne Klausel an. Deshalb empfehlen wir die Prüfung, und diese Prüfung ersetzt kein Musterbrief.

Und ein Brief fordert meist zu wenig. Vor Gericht wird die volle Gebühr eingeklagt, dazu vier Prozent Zinsen für die letzten drei Jahre. In den Vorlagen, die im Netz kursieren, fehlen die Zinsen oft ganz.

Der Weg über die Kanzlei

Wir empfehlen daher, keinesfalls selbstständig Angebote der Bank einzuholen und nur den Weg über eine professionelle Vertretung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei zu gehen.

Ist Ihr Fall vergleichbar und die kostenlose Erstprüfung positiv, nimmt Peschel & Partner Rechtsanwälte Ihren Fall in das Sammelverfahren zu den Kreditgebühren auf: Gleichartige Fälle gegen dieselbe Bank werden gebündelt vorbereitet, Ihr Anspruch wird in einem eigenen Verfahren geltend gemacht, ohne Abtretung. Mit Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder mit einem Prozessfinanzierer tragen Sie dabei kein Kostenrisiko.

Häufige Fragen zum Musterbrief

Gibt es bei DeineRechte.at einen Musterbrief zum Download?

Nein, bewusst nicht. Wer selbst mit der Bank verhandelt, lässt leicht Geld liegen. Stattdessen prüft die Kanzlei Ihren Kreditvertrag kostenlos und sagt Ihnen, was er hergibt.

Ich habe der Bank schon geschrieben und eine Absage bekommen. Was jetzt?

Die Absage ändert nichts an Ihrem Anspruch, sie ist nur die Rechtsansicht der Bank. Entscheiden kann darüber ein Gericht. Schicken Sie der Kanzlei Ihren Vertrag und das Schreiben der Bank, sie prüft beides kostenlos.

Die Bank bietet mir einen Teil der Gebühr an. Soll ich annehmen?

Lassen Sie das Angebot prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Enthält es eine Abgeltungs- oder Verzichtserklärung, verzichten Sie mit der Annahme in der Regel auf die übrigen Ansprüche aus der Kreditbearbeitungsgebühr; die Kanzlei kann Sie danach nicht mehr unterstützen.

Verjährt mein Anspruch, wenn ich jetzt keinen Brief schreibe?

Die Gebühr selbst nicht: Eine unzulässige Bearbeitungsgebühr lässt sich bis zu 30 Jahre zurückfordern, ein Brief an die Bank ändert an dieser Frist nichts. Zinsen verjähren nach drei Jahren, vor Gericht werden sie deshalb für die letzten drei Jahre vor der Klage eingeklagt. Auch dafür zählt die Klage, nicht der Brief.

Was kostet mich das Verfahren?

Mit Rechtsschutzversicherung holt die Kanzlei die Deckungszusage ein und rechnet direkt mit dem Versicherer ab; bei Hypothekarkrediten kann die Bauherrnklausel die Deckung ausschließen. Ohne Versicherung kann ein Prozessfinanzierer die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite, und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil. In beiden Fällen tragen Sie kein Kostenrisiko. Sie können das Verfahren auch selbst finanzieren; dann bleibt Ihnen der volle Betrag, das Kostenrisiko tragen aber Sie. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, auch die Anfragen bei Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierern übernehmen wir kostenlos für Sie.

Nähere Infos zu den betroffenen Banken

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