Kreditvertrag, dessen Seiten sich ablösen und zu einem Bündel stilisierter Geldscheine falten

Raiffeisen: Kredit­bearbeitungs­gebühr zurückfordern.

Ein Formular zum Ausfüllen gibt es bei Raiffeisen nicht: Anders als die Erste Bank und die Sparkassen hat keine Raiffeisenbank eine öffentliche Rückzahlungsaktion angekündigt (Stand September 2026). Ihr Anspruch hängt davon nicht ab. Die Kanzlei prüft, ob Ihre Gebühr unzulässig war.

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275 Raiffeisenbanken
jede ein eigener Vertragspartner mit eigenen Konditionen
Kein Formular
keine öffentliche Rückzahlungsaktion einer Raiffeisenbank bekannt (Stand September 2026)
30 Jahre
reicht der Rückforderungsanspruch zurück, getilgte Kredite eingeschlossen
  1. Ihre Zahlen
  2. Unterlagen
  3. Rechtsschutz
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Welche Urteile für Raiffeisen-Kredite zählen

Maßstab ist der Aufwand, nicht der Name der Bank.

OGH 7 Ob 169/24i und 2 Ob 52/25y

Die Grundsätze aus der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) lassen sich auf alle Banken übertragen, auch auf die Raiffeisenbanken. Gesetzt hat der OGH die Maßstäbe in Verfahren gegen andere Banken. 2025 kippte er bei der BAWAG eine Gebühr von 1,5 Prozent vom Kreditbetrag ohne Obergrenze, und bei der UniCredit Bank Austria 20.850 Euro Bearbeitungsspesen für einen Aufwand, den die Bank selbst mit 20 bis 23 Stunden angab.

Die Begründung hängt an keiner bestimmten Bank. Eine Bearbeitungsgebühr ist unzulässig, wenn sie den tatsächlichen Aufwand der Bank grob überschreitet. Ob sie als Prozentsatz oder als fixer Betrag im Vertrag steht, ist dabei nicht ausschlaggebend.

Ein zweiter Grund ist die Intransparenz: Die Bearbeitungsgebühr ist intransparent, wenn neben ihr weitere Gebühren verrechnet werden und nicht klar ist, was womit abgegolten ist. Klassische Beispiele für solche Nebengebühren sind Schätzkosten, Ausfertigungsgebühr, KSV-Gebühr, Portogebühr und Treuhandgebühr. Auf diesen Grund stützt sich die Kanzlei in ihren Verfahren sehr häufig.

Automatisch wirken diese Urteile allerdings nicht. Jede Raiffeisenbank hat ihre eigenen Verträge, und wie hoch die Gebühr war und wie sie begründet wurde, unterscheidet sich von Bank zu Bank und von Jahr zu Jahr. Deshalb klärt die Kanzlei vorab anhand Ihres Vertrags, ob sich eine Rückforderung lohnt.

Keine öffentliche Rückzahlungsaktion bei Raiffeisen

Die Erste Bank und die Sparkassen erstatten nach einem Vergleich mit der Arbeiterkammer einen Teil der Gebühr per Online-Formular, die BAWAG hatte bis März 2026 eine eigene Aktion. Bei Raiffeisen ist nichts Vergleichbares öffentlich bekannt, weder bei den Landesbanken noch bei den regionalen Raiffeisenbanken.

Wer sein Geld zurück will, muss den Anspruch deshalb selbst geltend machen, notfalls vor Gericht. Eine unzulässige Bearbeitungsgebühr lässt sich bis zu 30 Jahre zurückfordern, vor Gericht in voller Höhe und mit vier Prozent Zinsen für die letzten drei Jahre.

Der Weg über die Kanzlei

Wir empfehlen, keinesfalls selbstständig Angebote der Bank einzuholen und nur den Weg über eine professionelle Vertretung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei zu gehen.

Ist Ihr Fall vergleichbar und die kostenlose Erstprüfung positiv, nimmt Peschel & Partner Rechtsanwälte Ihren Fall in das Sammelverfahren zu den Kreditgebühren auf: Gleichartige Fälle gegen dieselbe Bank werden gebündelt vorbereitet, Ihr Anspruch wird in einem eigenen Verfahren geltend gemacht, ohne Abtretung.

Häufige Fragen zu Raiffeisen

Gibt es ein Formular der Raiffeisenbank, um die Bearbeitungsgebühr zurückzufordern?

Nein. Eine Rückzahlungsaktion mit Online-Formular, wie sie die Erste Bank und die Sparkassen anbieten, gibt es bei Raiffeisen nicht. Auch einen Brief an die Bank empfiehlt die Kanzlei nicht, weil Banken darauf erfahrungsgemäß nur einen Teil anbieten und die Zahlung an einen Verzicht auf den Rest knüpfen können.

Meine Raiffeisenbank ist eine kleine Regionalbank. Betrifft mich das auch?

Ja. Der Anspruch richtet sich gegen die Bank, bei der Sie den Kredit aufgenommen haben, gleich wie groß sie ist. Ob Ihr konkreter Vertrag eine unzulässige Bearbeitungsgebühr enthält, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag kostenlos.

Die Gebühr steht als Eurobetrag im Vertrag, nicht in Prozent. Geht das trotzdem?

Ja, laut OGH ist nicht ausschlaggebend, ob die Bank einen Prozentsatz oder einen Pauschalbetrag verlangt hat; entscheidend ist, ob er den Aufwand grob überschreitet. Wir haben bereits eine Vielzahl an Fällen gegen verschiedene Banken gewonnen, in denen die Bearbeitungsgebühr entweder als vollständige Zahl angeschrieben war oder auch eine höhere prozentuelle Bemessung betraf. Wir haben auch eine Vielzahl an Fällen positiv gegen Raiffeisenbanken abgeschlossen.

Mein Kredit bei Raiffeisen ist seit Jahren getilgt. Lohnt sich das noch?

Ein getilgter Kredit ist kein Hindernis. Der Rückforderungsanspruch verjährt erst 30 Jahre nach Zahlung der Gebühr; ob der Kredit noch läuft, spielt keine Rolle.

Ich habe von meiner Bank schon eine Teilrückzahlung angenommen. Kann ich noch mehr fordern?

Da Sie in einem derartigen Angebot in der Regel auf die übrigen Ansprüche aus der Kreditbearbeitungsgebühr verzichtet haben, können wir Sie in einem solchen Fall nicht unterstützen. Wir empfehlen daher, keinesfalls selbstständig Angebote der Bank einzuholen und nur den Weg über eine professionelle Vertretung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei zu gehen.

Was kostet mich das Verfahren?

Mit Rechtsschutzversicherung holt die Kanzlei die Deckungszusage ein und rechnet direkt mit dem Versicherer ab; bei Hypothekarkrediten kann die Bauherrnklausel die Deckung ausschließen. Ohne Versicherung kann ein Prozessfinanzierer die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite, und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil. In beiden Fällen tragen Sie kein Kostenrisiko. Sie können das Verfahren auch selbst finanzieren; dann bleibt Ihnen der volle Betrag, das Kostenrisiko tragen aber Sie. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, auch die Anfragen bei Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierern übernehmen wir kostenlos für Sie.

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