Mietzinsklage: Mieterhöhungen zurückholen.
Steigt Ihre Miete Jahr für Jahr mit dem Index? Die Wertsicherungsklausel dahinter ist in vielen Fällen unwirksam. Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel prüft Ihren Mietvertrag und fordert zu viel gezahlte Erhöhungen im Sammelverfahren zurück.
Unverbindlich. Auch nach dem Auszug möglich.
- Zurück zum Vertragswert
- Ziel: der ursprüngliche Mietzins, rückwirkend und künftig
- 30 Jahre rückwirkend
- Inflationsanpassungen sind rückforderbar
- Vermieter ist ein Unternehmen
- Grundvoraussetzung für das Sammelverfahren
- Ihr Fall
- Ihre Zahlen
- Rechtsschutz
- Unterlagen
- Ihre Daten
Schritt 1 von 4
Wann Mieterhöhungen unwirksam sind
Nicht jede Anpassung war erlaubt.
OGH 9 Ob 109/25g
Fast jeder Mietvertrag mit einem Unternehmen als Vermieter enthält eine Wertsicherungsklausel: Der Hauptmietzins wandert in regelmäßigen Abständen mit der Inflation nach oben. Genau diese Klausel hat in den vergangenen Jahren die Wohnkosten getrieben.
Solche Klauseln unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen. Der Oberste Gerichtshof hat mehrfach festgehalten, dass Wertsicherungsklauseln unwirksam sein können; eine davon hat die Kanzlei selbst zu Fall gebracht: Im Verfahren 9 Ob 109/25g erklärte der OGH die Klausel der Niederösterreichischen Versicherung AG als Vermieterin für unwirksam. Und eine unwirksame Klausel bedeutet: Jeder Erhöhung, die auf ihr beruht, fehlt die Grundlage.
Ziel der Mietzinsklage ist deshalb beides: die Festsetzung des Mietzinses auf den ursprünglichen Wert laut Vertrag, rückwirkend wie künftig, und die Rückforderung der Differenz aus bis zu 30 Jahren.
Ihr Anwalt
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel
Er hat sein Doktorat im europäischen Zivilprozessrecht geschrieben und führt die Sammelverfahren gegen unwirksame Indexklauseln.
Für wen das Sammelverfahren passt
Die Kanzlei kann Sie unterstützen, wenn
- Ihr Vermieter ist ein Unternehmen: Bank, Fonds, Privatstiftung, Versicherung, GmbH, AG, OG oder KG.
- Ihr Mietvertrag enthält eine Indexklausel zur Inflationsanpassung.
- Sie mieten privat als Wohnung, nicht gewerblich.
Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn
- Ihr Vermieter ist eine Privatperson.
- Ihr Vertrag enthält keine Indexklausel.
- Es handelt sich um einen gewerblichen Mietvertrag.
Wertsicherung und Überprüfung: die Begriffe hinter Ihrer Miete
- Wertsicherungsklausel im Mietvertrag
- Eine Wertsicherungsklausel (auch Indexklausel) bindet den Hauptmietzins an einen Index, meist den Verbraucherpreisindex: Steigt der Index, steigt die Miete. Zulässig ist das nur, wenn die Klausel den strengen gesetzlichen Vorgaben entspricht; sonst ist sie unwirksam und die Erhöhungen verlieren ihre Grundlage.
- Mietzinsüberprüfung
- Bei einer Mietzinsüberprüfung wird die zulässige Höhe Ihrer Miete rechtlich geprüft. Die Kanzlei prüft dabei ausschließlich Indexklauseln, und dieser Weg führt nicht über die Schlichtungsstelle: Die Klage geht direkt an das Gericht. Zu viel bezahlte Beträge können rückwirkend zurückverlangt werden.
In drei Schritten zur Mietzinsklage
- Schritt 1
Anmeldung mit Mietvertrag
Sie senden die Anmeldung ab und legen Ihren Mietvertrag bei. Alles Weitere kommt per E-Mail.
- Schritt 2
Klausel-Prüfung
Das Team der Kanzlei prüft Ihre Wertsicherungsklausel individuell und entscheidet, ob eine Klage rechtlich möglich ist. Diese Prüfung kostet nichts.
- Schritt 3
Verfahren gegen den Vermieter
Das Team der Kanzlei Peschel & Partner Rechtsanwälte bringt die Klage gegen Ihren Vermieter ein und führt das Verfahren für Sie zu Ende.
Rechtsschutz mit Mietrechtsschutz oder Prozessfinanzierung
Mit Mietrechtsschutz übernimmt Ihr Versicherer die Kosten; die Kanzlei klärt das direkt mit ihm ab. Ohne Deckung finanziert auf Wunsch ein Prozessfinanzierer das Verfahren und erhält dafür eine Beteiligung, wenn Sie gewinnen. Geht das Verfahren verloren, entstehen Ihnen keine Kosten. Sie können das Verfahren auch selbst finanzieren: Dann bleibt Ihnen im Erfolgsfall der volle Betrag, das Kostenrisiko tragen aber Sie.
Das sagen Mandanten der Kanzlei
Häufige Fragen zur Mietzinsklage
Wer kümmert sich um meine Anfrage?
Das Team der Kanzlei Peschel & Partner Rechtsanwälte prüft Ihre Anfrage und klärt, ob Sie die Voraussetzungen für das Sammelverfahren erfüllen. Ist das der Fall, vertritt Sie die Kanzlei im Gerichtsverfahren zur Rückforderung der zu viel bezahlten Miete.
Muss der Mietvertrag auf mich lauten?
Ja, der Mietvertrag muss auf die Person lauten, die den Auftrag erteilt.
Spielt es eine Rolle, ob der Mietvertrag noch läuft oder ich schon umgezogen bin?
Nein. Sie können sich anmelden, egal ob der Mietvertrag aktuell noch läuft oder nicht.
Was ist, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Kein Problem: Die Kanzlei arbeitet mit Prozessfinanzierern zusammen, die das Kostenrisiko gegen eine Erfolgsbeteiligung übernehmen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Zu Beginn nur die Angaben im Formular, Ihren Mietvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Gibt es eine gesetzliche Sanierung von Wertsicherungsklauseln?
Die Regierung hat mit Anfang 2026 viele Wertsicherungsklauseln rückwirkend saniert, auch die Verjährungsfristen wurden in manchen Fällen eingeschränkt. Es gibt jedoch weiterhin Wertsicherungsklauseln, die rechtswidrig sind, etwa weil der Indexwert stark vordatiert ist oder nur dem Vermieter ein Recht zur Erhöhung eingeräumt wird, dem Mieter aber kein Recht zur Minderung. Die Kanzlei prüft Ihren Fall individuell und entscheidet, ob eine Klage rechtlich möglich ist.
Gab es bereits erfolgreich geführte Verfahren?
Ja. Die Kanzlei hat bereits gegen mehrere Vermieter Verfahren geführt und Mieterhöhungen rückabwickeln können, bis hinauf zum OGH: Im Verfahren 9 Ob 109/25g wurde die Wertsicherungsklausel der Niederösterreichischen Versicherung AG als Vermieterin aufgehoben. Daneben hat der OGH mehrmals festgehalten (10 Ob 23/24s, 4 Ob 103/25p), dass Wertsicherungsklauseln unwirksam sein können.
Kann der Vermieter die Miete rückwirkend erhöhen?
Das hängt vom Vertrag und vom anwendbaren Recht ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Klar ist die Gegenrichtung: Ist die Wertsicherungsklausel unwirksam, fehlt Nachforderungen jede Grundlage, und Sie können zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen. Die Ersteinschätzung klärt beide Richtungen für Ihren Fall.
Rechnen Sie kurz nach
Vergleichen Sie die Miete aus Ihrem Vertrag mit dem, was Sie heute zahlen. Um diese Differenz geht es, Monat für Monat. Ob Sie sie zurückfordern können, klärt die kostenlose Ersteinschätzung.
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